ALCO HOUSE 5.1 - fit für die haushaltsnahen Dienstleistungen


Die Hamburger ALCO Computer Dienstleistungs GmbH hat ihr Immobilienverwaltungsprogramm ALCO HOUSE 5.1 mit komfortabel und einfach zu bedienenden Funktionen zur Verwaltung der haushaltsnahen Aufwendungen nach § 35a EstG ausgestattet.

Auch wenn ein Verwalter nicht unbedingt dazu verpflichtet ist, werden viele ihren Kunden die Erstellung einer Bescheinigung über die „haushaltsnahen Aufwendungen“ anbieten wollen. Zum einen ist es ein Service, andererseits streben viele Verwalter an, sich diese Dienstleistung von ihren Kunden erstatten lassen.

Erforderlich ist dafür zunächst, mit den betroffenen Auftragnehmern einer Verwaltung gegebenenfalls eine angepasste Rechnungslegung zu vereinbaren. Dann kommt die Arbeit für den Verwalter. Die Rechnungen, in denen haushaltsnahe Aufwendungen enthalten sind, müssen im verwendeten Verwaltungsprogramm so erfasst werden, dass in der Regel mit der Hausgeld- bzw. Nebenkostenabrechnung die vom Gesetzgeber geforderte Bescheinigung über die haushaltsnahen Aufwendungen für die Mieter bzw. Wohnungseigentümer erstellt werden kann.

Dies ist eine Funktionalität, die in der erforderlichen Form völlig neu und daher bisher in Verwaltungsprogrammen nicht enthalten war.

ALCO HOUSE 5.1 hat als eine der ersten Verwaltungslösungen ein derartige Funktion integriert. Damit ist es dem Verwalter möglich, einfach während seiner üblichen Tätigkeiten wie Erfassen einer Buchung oder Eingabe einer Überweisung, die nach § 35a EstG notwendigen Angaben zu erfassen. Diese werden bei der entsprechenden Buchung gespeichert und stehen somit für unterschiedliche Auswertungen zur Verfügung. Und natürlich kann mit der Abrechnung, egal ob Hausgeld- für Wohnungseigentümer oder Nebenkostenabrechnung für Mieter die für die Steuererklärung notwendige separate Bescheinigung über haushaltsnahe Aufwendungen erstellt werden.

Die gesamte Bedienung ist so ausgelegt, dass für den Verwalter ein absolutes Minimum an Mehraufwand entsteht. Bei der Erfassung der Buchung bzw. Überweisung ist lediglich der in der Rechnung enthaltene Anteil an berücksichtigungsfähigen Leistungen, wahlweise netto oder brutto einzugeben. Bei wiederkehrenden Zahlungen wie Hausmeister, Treppen-reinigung etc. geschieht dies sogar vollautomatisch. Das Programm berücksichtigt eventuell bereits erfasste Skontierungen und speichert die Werte so, dass die erforderlichen Daten für die Steuerbescheinigung (Bruttowerte inkl. Mehrwertsteuer) ausgewertet werden können. Natürlich ist auch die Unterscheidung nach den vier Gruppen gemäß § 35a EstG möglich.

Es ist darüber hinaus an eine Möglichkeit gedacht, die Werte zu bereits verarbeiteten Buchungen nachträglich zu erfassen, so dass ein vollständiger Nachweis auch für bereits gebuchte Zeiträume gewährleistet werden kann.

Am 06.03.2007 um 11:00 bietet ALCO eine kostenlose Informationsveranstaltung für Interessenten zu diesem Thema an. Anmeldungen bitte unter Tel. 040 673 66 220/ oder per Fax in Verbindung.